Infomation Schwinget im Zurzibiet 2021

Das Wichtigste zuerst, wir führen unser Schwingfest durch!

Am Sonntag 9. Mai dürfen wir in Tegerfelden auf dem Areal der AGZ die Jung- und Nachwuchsschwinger begrüssen. Der Festort musste leider verschoben werden, da die Wiese hinter der Schwinghalle nicht bereitsteht bis zum Schwingfest.

So werden ca. 40 Nachwuchsschwinger der Jahrgänge 2001 bis 2005 erwartet und etwa 180 Jungschwinger zwischen 2006 und 2013. Um das Schwingfest durchführen zu können ist eine beachtliche Zahl an Helfer und Funktionäre notwendig. Dies geht jedoch nicht ohne Kompromiss. Daher sind wir zum Schluss gekommen, dass wir keine Zuschauer auf dem Areal zulassen können. Daher bitten wir Sie ausnahmsweise, uns zu unterstützen indem Sie nicht vorbeikommen. Trotzdem möchten wir unserem Nachwuchs ein wenig Normalität in einer Zeit bieten, welche durch ausserordentliches geprägt ist. Wir bemühen uns sie mit Fotos und Rangliste so schnell als möglich auf dieser Webseite zu bedienen. Ebenfalls ist ein Bericht in den Medien der Botschaft und Schlussgang vorgesehen um über den Anlass zu berichten.  

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen bedanken die es ermöglichen dieses Schwingfest durchzuführen, sei es als Helfer*in, Sponsor, Eltern oder Schwinger oder die Institutionen des Eidgenössischen Schwingerverbandes. Toll, wenn sie bei nächster Gelegenheit unsere Sponsoren für diesen Anlass oder Schwinghalle auch unterstützen könnten. Die Listen kann in Kürze im Bereich des Schwinget im Zurzibiet im Downloadbereich heruntergeladen werden. Wir freuen uns darauf euch bald wieder persönlich treffen zu können.

Corona Schutzkonzept

Das Corona-Schutzkonzept kann als PDF heruntergeladen werden. Nachfolgend ein kurzer Auszug daraus.

  • Die übergeordneten Grundsätze des BAG sind strikte einzuhalten
  • Am Fest stehen nur Sitzplätze zur Verfügung
  • Es besteht eine Registrierungspflicht, bitte das ausgefüllte Formular mitbringen
  • Es sind keine Zuschauer*innen zugelassen, bis auf die erlaubten Betreuer der Schwingklubs (Punkt 4.1 des Schutzkonzepts)
  • Es sind alle dazu aufgefordert eigenes Desinfektionsmittel mitzubringen, um die Organisatoren zu entlasten
  • Es gibt eine Eingangskontrolle
  • Die Kontaktdaten aller Anwesenden werden erfasst
  • Die Schwinger halten sich zwischen den Gängen bei den Klubeigenen Tischen auf
  • Für alle die das 12. Altersjahr erreicht haben gilt auf dem gesamten Gelände eine Maskenpflicht, einzige Ausnahme sind die Schwinger im Sägemehl
  • Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Maske tragen können, sind auf dem Festgelände nicht zugelassen.
  • Jeder Schwingklub darf 2 Betreuer*innen stellen, zusätzlich ist für jeden angefangenen 10ner über 20 Teilnehmern 1 zusätzlicher Betreuer*in erlaubt
  • Das Duschen nach dem Schwingen ist nicht möglich und untersagt

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